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VOM DIESELSKANDAL BETROFFEN?
BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 erleichtert Schadensersatz!
Dank eines wegweisenden Urteils des BGH vom 26.6.2023 haben Käufer von Diesel-Fahrzeugen nun hervorragende Aussichten auf Schadensersatz. Der EuGH hatte schon am 21. März 2023 entschieden, dass bereits einfache Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche begründet (Az.: C-100/21). Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH nun angeschlossen.
Inwieweit auch Ihnen eine Entschädigung zusteht, erfahren Sie in unserem kostenfreien Diesel-Check. Mit unseren Partneranwälten haben wir bereits Tausende Erfolge für Dieselfahrer erzielt. Gerne helfen wir auch Ihnen.
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Kostenloser Online-Check + Erstberatung
Mehr als 98% Kundenzufriedenheit
„Durch den kostenlosen Sofort-Check konnte ich meinen Anspruch beziffern und umgehend bei Abgasheld einreichen, die sich dann hervorragend um den Fall gekümmert haben. Ich wurde immer über die nächsten Schritte informiert und erhielt am Ende eine Entschädigungszahlung von 21.500 Euro zugesprochen.“
– Jürgen Schlüter* (51), Bonn
Der Weg zur Entschädigung
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BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 erleichtert Schadensersatz!
Chancen sind so gut wie nie zuvor
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2023 ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Durchsetzung von Schadensersatz deutlich einfacher macht. Den Herstellern muss seitdem lediglich Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der komplizierte Beweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit fällt weg. Wenn in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, haben Sie seitdem sehr gute Chancen auf Schadensersatz. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Sie von dem Urteil profitieren können!
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MEHRERE TAUSEND ERFOLGREICHE FÄLLE. BEEINDRUCKENDE URTEILE.
MEHR ALS 38.000 € ENTSCHÄDIGUNG.
„Ich bin begeistert. Wir haben in erster Instanz gewonnen und 38.000 Euro für unseren alten Diesel bekommen.“
– Elena* (46), Hagen